M+E Zeitsache - Geschäftsbericht 2017/2018

32 TARIFABSCHLUSS 2018 Mit dem Tarifabschluss konnten auch Arbeitgeber- forderungen umgesetzt werden. Auch wenn der Ab- schluss komplex ist: Er bringt viele Möglichkeiten, die Arbeitszeit bedarfsorientiert auszuweiten und ist damit ein wichtiges Instrument für Zeiten des Fachkräftemangels. Dafür wurde der Anspruch auf befristete Absenkung der Arbeitszeit in Kenntnis des Koalitionsvertrages und der dortigen Vereinbarungen zum Teilzeit- und Befristungs- gesetz zugestanden. Der Kompromiss wurde möglich, weil sich die IG Metall von der Forderung nach einem Teillohnausgleich verabschiedete. Beim Entgelt spiegelt sich die überdurchschnittlich gute wirtschaftliche Lage wider. Die lange Laufzeit von 27 Monaten ab 1. Januar 2018 und die Möglichkeiten einer dauerhaften Differenzie- rung machen das Ergebnis jedoch akzeptabel. Der Ab- schluss im Überblick (ausführliche Informationen finden Sie in der beigelegten Broschüre): ENTGELT •  100 Euro Pauschalbetrag (70 Euro für Auszubildende) für den Monat März •  4,3 Prozent Tabellenerhöhung ab 1. April 2018 Neue tarifliche Sonderzahlungen, tarifliches Zusatzgeld (T-ZUG), im Juli 2019: •  T-ZUG (A): 27,5 Prozent des individuellen Monatsent- gelts •  T-ZUG (B): 400 Euro für 2019 und in den folgenden Jahren 12,3 Prozent des Grundentgelts einer definier- ten Entgeltgruppe („früheres Eckentgelt“) • Differenzierung: T-ZUG (B) kann mit vorheriger Zustim- mung der Tarifvertragsparteien dauerhaft, das heißt über die Laufzeit des Entgelttarifvertrags hinaus, bis auf null gekürzt oder die Auszahlung verschoben werden. Bei T-ZUG (A) kann die Auszahlung verscho- ben werden. In einigen Tarifgebieten werden die neuen Sonderzahlungen anders bezeichnet: T-ZUG (A) entspricht dort T-ZUG und T-ZUG (B) entspricht dem Zusatzbeitrag oder Beitrag. Im Folgenden wird zur besseren Lesbarkeit nur von T-ZUG (A) und T-ZUG (B) gesprochen. 2018 3,97% Belastung: 2019 2020 3,78% Durchschnittliche Belastung (Gesamtlaufzeit): 3,47% 0% März 2018: 100 Euro einmaliger Pauschal­ betrag 1. April 2018: 4,3% Tabellen- erhöhung 31. März 2020: Laufzeitende Neue Sonderzahlungen/ Tarifliches Zusatzgeld • 27,5% eines Monats- entgelts; T-ZUG (A) • 400 Euro in 2019, ab 2020 12,3% einer definierten Entgelt- gruppe*; T-ZUG (B) * Grundentgelt der „ehemaligen Eckentgeltgruppe“

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