M+E Zeitsache - Geschäftsbericht 2017/2018

50 Streikeinsatzverbot für Zeitarbeitskräfte In der Tarifrunde 2018 galt zudem erstmalig das im April 2017 in Kraft getretene gesetzliche Streikeinsatzverbot nach § 11 Abs. 5 AÜG, das sich unmittelbar an die Ein- satzbetriebe richtet. Bereits seit dem Herbst 2013 gilt in der Zeitarbeitsbranche ein tarifliches Streikeinsatzverbot für Verleiher und deren Zeitarbeitskräfte. Die Tarifrege- lung hatte teilweise erhebliche praktische Bedeutung in der M+E-Industrie, da die Verleiher auch bei Streiks in einzelnen Betriebsabteilungen sowie bei nur kurzen „Warnstreiks“ sofort alle Zeitarbeitskräfte aus dem ge- samten Betrieb für den gesamten Tag abzogen. Für die Tarifrunde 2018 konnte in Gesprächen zwi- schen Gesamtmetall und dem Bundesarbeitgeberver- band der Personaldienstleister e.V. (BAP) ein gemein- sames Verständnis des tariflichen Streikeinsatzverbots erreicht werden. Danach muss der Abzug der Zeitar- beitskräfte nur im Rahmen des Streikaufrufs erfolgen. Mit verbandsinternen Informationen wurden die jewei- ligen Mitgliedsunternehmen über die rechtlichen und praktischen Umsetzungsfragen aufgeklärt. Kurzarbeit Erstmals seit Langem stand im Zusammenhang mit der Tarifrunde 2018 das Thema Kurzarbeit in mittelbar be- troffenen Betrieben wieder auf der Agenda, da die von der IG Metall avisierten Tagesstreiks einen dafür erfor- derlichen erheblichen Arbeitsausfall hätten verursachen können. In diesen Fällen kann eine Anzeige der betrof- fenen Betriebe bei der Arbeitsagentur notwendig wer- den. Zur Vorbereitung der Mitgliedsverbände und der Mitgliedsunternehmen hat Gesamtmetall einerseits un- klare Rechtsfragen mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Vorfeld geklärt und andererseits den Mitgliedern die relevanten Informationen in einem umfangreichen und praxisnahen Rundschreiben zur Verfügung gestellt. Der Neutralitätsausschuss bei der BA (§ 380 SGB III) hat aufgrund des dann doch zügigeren Abschlusses der Tarifrunde 2018 nicht mehr getagt. Streikmeldungen Die von einem Streik betroffenen Betriebe sind gesetz- lich verpflichtet, das Streikgeschehen der zuständigen Arbeitsagentur zu melden. Die Mitgliedsverbände unter- stützen ihre Mitgliedsunternehmen darin und überneh- men größtenteils diese Meldung in einer Streiksammel- meldung für alle Mitglieder gegenüber den jeweiligen Regionaldirektionen. Gesamtmetall stellte in einem ste- tigen Austausch mit der BA auch für die Tarifrunde 2018 sicher, dass diese Streiksammelmeldungen reibungslos erfolgen konnten. ARBEITSKAMPFRECHT Der Arbeitskampf in der M+E-Tarifrunde 2018 war das Schwerpunktthema im vergangenen Jahr, insbesondere in der arbeitsrechtlichen Beratung für die Mitgliedsver- bände und -unternehmen. Streiks in der Tarifrunde 2018 Nachdem der Vorstand der IG Metall am 26. Januar 2018 die Durchführung von Tagesstreiks beschlossen hatte, erhoben alle Mitgliedsverbände im sogenannten Hauptsacheverfahren bei unterschiedlichen Arbeitsge- richten Klage gegen die IG Metall. Ziel war die Unter- lassung aller Streiks wegen der Forderung nach einer kurzen Vollzeit mit Entgeltzuschuss beziehungsweise Rückkehrrecht, die Unterlassung von Tagesstreiks so- wie die Feststellung eines Schadensersatzanspruchs. Zur Vorbereitung der Verfahren hat Gesamtmetall den Mit- gliedsverbänden entsprechende Musterschriftsätze zur Verfügung gestellt und gemeinsam mit dem Arbeitskreis Arbeitskampfrecht die Verfahrensabläufe koordiniert. Grundlage für die Klagen war die sogenannte „Rühr- ei-Theorie“ des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG v. 26.07.2016 – 1 AZR 160/14). Danach ist ein Streik, des- sen Kampfziel der Durchsetzung auch nur einer rechts- widrigen Tarifforderung dient, insgesamt rechtswidrig und daher zu unterlassen. Zudem wurde die Rechts- widrigkeit der IG-Metall-Forderung durch ein Gutachten von Prof. Dr. Clemens Höpfner von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster anschaulich belegt. Glei- ches gilt für die Rechtswidrigkeit der Tagesstreiks. Nach Abschluss der Tarifrunde wurden die Klagen in Übereinstimmung mit der IG Metall für erledigt erklärt beziehungsweise zurückgenommen. 434.530 ARBEITSTAGE GINGEN IN DER TARIFRUNDE 2018 WEGEN STREIKS VERLOREN. Quelle: Gesamtmetall

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